Der Kunde bietet der Firma „MotionCycle UG“, im Folgenden als Veranstalter bezeichnet, durch seine Anmeldung verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung muss schriftlich an die Firmenadresse erfolgen:
MotionCycle UG (haftungsbeschränkt)
Körnerstraße 34
59075 Hamm
Der Vertrag wird mit der Annahme durch den Veranstalter wirksam. Eine bestimmte Form der Annahme ist nicht erforderlich. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde eine Reisebestätigung.
§2. BezahlungZahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur nach Aushändigung eines Sicherungsscheins gemäß § 651 Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag muss spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn per Überweisung gezahlt werden.
§3. LeistungenDie vertraglich vereinbarten Leistungen sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen, die allen Interessenten zugesendet werden. Die Angaben in der Ausschreibung sind für den Veranstalter verbindlich. Der Veranstalter kann jedoch vor Vertragsabschluss Änderungen der Prospektangaben vornehmen, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird. Falls einzelne Leistungen aufgrund der Buchungslage nicht erbracht werden können, behält sich der Veranstalter das Recht vor, vergleichbare Angebote zu machen. Der Kunde wird hierüber in der Regel mit der Buchungsbestätigung informiert. Falls sich der Preis ändert, erhält der Kunde ein neues Angebot.
§4. Leistungs- und PreisänderungÄnderungen oder Abweichungen der Reiseleistungen nach Vertragsabschluss sind nur dann zulässig, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter muss den Kunden über Änderungen informieren. Bei erheblichen Änderungen kann der Kunde ohne Gebühren vom Vertrag zurücktreten, was schriftlich und mit Begründung erfolgen muss.
§5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, ErsatzpersonenDer Kunde kann jederzeit vor der Reise vom Vertrag zurücktreten. Eine schriftliche Kündigung wird empfohlen, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei Rücktritt kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, basierend auf der tatsächlich erbrachten Leistung.
Stornobeträge:Diese Beträge gelten als pauschale Entschädigung, es sei denn, der Veranstalter kann einen höheren Schaden nachweisen. Der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, Ziel, Abfahrtsort, Unterkunft oder Transport nach Buchung können mit einer Umbuchungsgebühr verbunden sein. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haftet dieser gemeinsam mit dem Kunden für den Reisepreis und etwaige Mehrkosten.
§6. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Kunde Leistungen aufgrund einer vorzeitigen Rückreise oder anderer zwingender Gründe nicht in Anspruch, wird der Veranstalter versuchen, die ersparten Aufwendungen von den Leistungsträgern zurückzufordern. Eine Rückforderung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche Bestimmungen einer Erstattung entgegenstehen.
§7. Rücktritt und Kündigung durch den VeranstalterDer Veranstalter kann vor oder nach Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn:
a. Der Kunde die Reise trotz Abmahnung erheblich stört oder sich vertragswidrig verhält. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich aber ersparte Aufwendungen und Vorteile aus der anderweitigen Nutzung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen anrechnen lassen.
b. Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, wenn diese in der Reisebeschreibung angegeben wurde. Der Kunde wird unverzüglich informiert und kann entweder den Reisepreis zurückerhalten oder kostenlos auf eine andere Reise umbuchen.
§8. Höhere GewaltBei höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss voraussehbar war und die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Veranstalter kann eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen verlangen.
§9. HaftungDer Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Reisevorbereitung und für die Auswahl der Leistungsträger. Er haftet nicht für Bußgelder oder Verstöße gegen Verkehrsregeln im Reiseland, auch wenn diese durch den Reiseleiter verursacht wurden. Der Kunde versichert, eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen und dass sein Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
§10. Haftungsbeschränkung nach § 651h BGBDie Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch bei Schäden, die aufgrund von Fehlern eines Leistungsträgers entstehen.
§11. GerichtsstandSoweit rechtlich zulässig, wird für Nichtverbraucher als Gerichtsstand Hamm vereinbart.